Import Control System (ICS)

Mit der Einführung des Zollverfahrens ICS (Import Control System) am 1. Januar 2011 wird die elektronische Voranmeldung von Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert werden, verpflichtend. Diese Gesetzesänderung stellt die Prozessbeteiligten (einkaufende Unternehmen, Lieferanten, Spediteure und Carrier, sowie Zollagenten) vor die Herausforderung, einen durchgängigen Datenaustausch zu gewährleisten, um zollrelevante Daten den Zollbehörden fristgerecht in Form der geforderten ENS-Meldung (Entry Summary Declaration, auch als Eingangs-SumA bekannt) zur Verfügung zu stellen.

Diese ENS-Meldung ist vor dem Verbringen der Sendung in elektronischer Form bei der zuständigen Eingangszollstelle in die EU abzugeben.
Für Einfuhren aus der Schweiz/Liechtenstein und Norwegen sind keine diesbezüglichen Meldungen erforderlich.

Ganz wichtig ist diese Information für alle unsere Lieferanten außerhalb der EU. Wir bitten Sie dringend, um Wartezeiten an den Grenzen zu vermeiden, sich rechtzeitig um die richtige Abwicklung und Anmeldung Ihrer Lieferungen zu kümmern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums f. Finanzen (siehe Link rechts oben).