Seit 1.3.2005 gelten neue phytosanitäre Anforderungen (betreffend Behandlung und Kennzeichnung) an drittländisches Verpackungsholz in der Einfuhr in die EU. Sie basieren auf einem internationalen Standard der IPPO (International Plant Protection Organisation
http://www.eppo.org).Im Link der Wirtschaftskammer Österreich finden Sie eine Übersicht zum betreffenden Thema. http://wko.at/fp/zoll/verpackungsholz.htmZuständige Kontrollbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Wald. http://bfw.ac.at/index.htmlDie Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Kontrollen in der Einfuhr bildet in Österreich § 24 (1) Pflanzenschutz: http://www.lebensministerium.at/article/archive/5463Weiters weisen wir auf unsere Vorschrift „Verpackungszustand" bzw. auf unser News vom 11.4.2005 hin. Beide Informationen finden Sie auf unserem Einkaufsportal unter „Service/Allgemeine Einkaufsdokumente". http://procurement.umdasch.com/imperia/md/content/umdaschag/procurement/diverseeinkaufsdokumente/44.pdf