Verpackungsholz bei Importen aus Drittländer

Seit 1.3.2005 gelten neue phytosanitäre Anforderungen (betreffend Behandlung und
Kennzeichnung) an drittländisches Verpackungsholz in der Einfuhr in die EU. Sie basieren auf einem internationalen Standard der IPPO (International Plant Protection Organisation

http://www.eppo.org).

Im Link der Wirtschaftskammer Österreich finden Sie eine Übersicht zum betreffenden Thema.
http://wko.at/fp/zoll/verpackungsholz.htm

Zuständige Kontrollbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Wald. http://bfw.ac.at/index.html

Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Kontrollen in der Einfuhr bildet in Österreich § 24 (1) Pflanzenschutz:
http://www.lebensministerium.at/article/archive/5463

Weiters weisen wir auf unsere Vorschrift „Verpackungszustand" bzw. auf unser News vom 11.4.2005 hin. Beide Informationen finden Sie auf unserem Einkaufsportal unter „Service/Allgemeine Einkaufsdokumente".
http://procurement.umdasch.com/imperia/md/content/umdaschag/procurement/diverseeinkaufsdokumente/44.pdf