Road Pricing in Österreich

Mit 1. Jänner 2004 müssen Lkw über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse für die Benützung des höherrangigen Straßennetzes (Autobahnen und Autostraßen) eine Maut entrichten. Die Höhe der Maut ist gewichts- und achsenabhängig und wird pro gefahrenem Kilometer entrichtet.

Voraussetzung dafür ist die so genannte GO-box. Diese Box ist mittels Klebestreifen an der Windschutzschreibe zu installieren. Mittels einem Vorwahlschalter können die entsprechenden Kategorien (Anzahl der Achsen) vor Fahrtantritt angewählt werden.

Die Tarife sind nach der Zahl der Achsen gestaffelt:

LKW mit 2 Achsen 13,0 Cent/gefahrenem km
LKW mit 3 Achsen 18,2 Cent/gefahrenem km
LKW mit 4 oder mehr Achsen 27,3 Cent/gefahrenem km

Auch die Achsen der Anhänger sind zu berücksichtigen!

Die Achsanzahl wird inklusive Lift-, Tandem- und Doppelachsen ermittelt. Es ist dabei unerheblich ob diese abgesenkt werden oder nicht.

 

Achsen der Anhänger werden bei Bussen nicht berücksichtigt.

Ein Sattelzugfahrzeug mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t mit einem Anhänger, wo das Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt fällt nicht unter das Road Pricing System da immer vom Zugfahrzeug ausgegangen wird.

Bei der Zahlungsart kann zwischen 2 Arten gewählt werden:

  • Post-Pay Verfahren: 
  • Ein Vertrag mit dem Systembetreiber ist hier abzuschließen. Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein über die Tank-, Debit- oder Kreditkartenfirma. Auf der GO-box befinden sich keine Mautwerte. 
  • Pre-Pay Verfahren: 
  • Hier wird im Voraus mit Tank- oder Kreditkarte bezahlt. Beträge zwischen EUR 45,00 und EUR 500,00 werden auf die GO-box gebucht und wird ähnlich wie dem Prinzip der Telefonwertkarte abgebucht. Der LKW-Fahrer muss sicherstellen, dass immer genug Guthaben auf die GO-box geladen ist. Ein Warnsignal ertönt, wenn nur noch wenig Mautwert vorhanden ist. 

Auf Sondermautstrecken (z. B. Tauernautobahn, Brenner, ...) ist zusätzlich auch diese Maut zu entrichten.

Vergünstigungen für den LKW-Verkehr:

  • Die Straßenbenützungsabgabe wird aus EU-rechtlichen Gründen entfallen.
  • Mit dem Inkrafttreten der fahrleistungsabhängigen Maut wird die letzte Kfz-Steuer Erhöhung gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 lit b/ee KFZStG 1992 zurückgenommen.
  • Entfall der Vignette für Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen.

 Mit dem nebenstehendem Link zur ASFINAG können Sie sich Ihre Mautkosten selbst berechnen!