Mit 1. Jänner 2004 müssen Lkw über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse für die Benützung des höherrangigen Straßennetzes (Autobahnen und Autostraßen) eine Maut entrichten. Die Höhe der Maut ist gewichts- und achsenabhängig und wird pro gefahrenem Kilometer entrichtet.
Voraussetzung dafür ist die so genannte GO-box. Diese Box ist mittels Klebestreifen an der Windschutzschreibe zu installieren. Mittels einem Vorwahlschalter können die entsprechenden Kategorien (Anzahl der Achsen) vor Fahrtantritt angewählt werden.
Die Tarife sind nach der Zahl der Achsen gestaffelt:
LKW mit 2 Achsen 13,0 Cent/gefahrenem kmLKW mit 3 Achsen 18,2 Cent/gefahrenem kmLKW mit 4 oder mehr Achsen 27,3 Cent/gefahrenem km
Auch die Achsen der Anhänger sind zu berücksichtigen!
Die Achsanzahl wird inklusive Lift-, Tandem- und Doppelachsen ermittelt. Es ist dabei unerheblich ob diese abgesenkt werden oder nicht.
Achsen der Anhänger werden bei Bussen nicht berücksichtigt.
Ein Sattelzugfahrzeug mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t mit einem Anhänger, wo das Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt fällt nicht unter das Road Pricing System da immer vom Zugfahrzeug ausgegangen wird.
Bei der Zahlungsart kann zwischen 2 Arten gewählt werden:
Auf Sondermautstrecken (z. B. Tauernautobahn, Brenner, ...) ist zusätzlich auch diese Maut zu entrichten.
Vergünstigungen für den LKW-Verkehr:
Mit dem nebenstehendem Link zur ASFINAG können Sie sich Ihre Mautkosten selbst berechnen!