Neue Anforderungen an rohes Verpackungsholz bei Importen aus Drittländern

Mit Richtlinie Nr. 2004/102/EG der Kommission vom 05.10.2004 (ABIEU Nr. L 309 vom 06.10.04) zur Änderung der Richtlinie Nr. 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die von den EG-Mitgliedstaaten bis 28.02.05 umzusetzen ist, legt die Gemeinschaft neue phytosanitäre Anforderungen an rohes Verpackungsholz aus Drittländern fest. (Die neuen Bestimmungen gelten nicht im innergemeinschaftlichen Verkehr bzw. im Warenverkehr mit der Schweiz.)In Österreich ist diesbezüglich eine Novelle zur Pflanzenschutzverordnung in Vorbereitung.

Die neue Regelung rezipiert inhaltlich im wesentlichen die Bestimmungen des internationalen Standards Nr. 15 der FAO für Verpackungsholz (ISPM Nr. 15 "Guidelines for regulating wood packaging merial in international trade"). Diesen zufoge ist Verpackungsholz bestimmten Behandlungen zu unterziehen, um die Schädlingsfreiheit zu garantieren, sowie nach einem bestimmten Muster zu kennzeichnen.