Komfortables Erstellen von Langzeitlieferantenerklärungen im Einkaufs-Portal

Da die Fa. Umdasch AG mehr als 90% der Produkte exportiert, ist das Vorliegen von aktuellen Langzeitlieferantenerklärungen für einen reibungslosen Warenverkehr unbedingt notwendig.

Um Ihnen als Lieferant bei der Erstellung der Langzeitlieferantenerklärung Zeit und somit auch Geld sparen zu helfen, haben wir eine einfache Möglichkeit entwickelt, diese Erklärungen online über unser EK-Portal auszufüllen und abzugeben.
Sollte eine Lieferantenerklärung erforderlich sein, so erhalten Sie zusätzlich zur Bestellung des Artikels ein entsprechendes Informationsmail. Sie haben sodann im EK-Portal die Möglichkeit, speziell für diesen Artikel bzw. für alle Artikel, die Sie an den Umdasch Konzern liefern, eine Langzeitlieferantenerklärung abzugeben.

Die Erstellung einer Lieferantenerklärung im EK-Portal ist selbsterklärend. Es ist lediglich ein Login (User ID und Passwort) und der Einstieg in die Ebene „Lieferantenerklärungen" erforderlich.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen jederzeit gerne Ihr zuständiger Einkaufssachbearbeiter zur Verfügung.


Zweck der Lieferantenerklärung:

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Eine Lieferantenerklärung dient für den Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR.2).

Die Europäische Gemeinschaft hat mit einer Reihe von Staaten und Staatengruppen Präferenzabkommen geschlossen. Solche Präferenzmaßnahmen stellen im zollrechtlichen Sinne eine Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern dar, d. h. die Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert oder exportiert werden. Der Ursprung der Waren muss jedoch beim Grenzübertritt mit
Dokumenten, sogenannten „Lieferantenerklärungen", nachgewiesen werden.